AGB


Auszug aus der Satzung

 

... Der Kellerklub GAG 18 ist eine Interessengemeinschaft junger Leute, deren Anliegen darin besteht, Möglichkeiten

für eine niveauvolle Gestaltung der Freizeit junger Leute zu schaffen. ...

 

Präambel

 

Der Klub ist eine studentische Einrichtung und wird durch den Kellerklub GAG 18 e. V. betrieben. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme sind für alle Klubmitglieder und Gäste bindend. Ordnung und Sauberkeit in allen Räumlichkeiten zu halten sollte Verpflichtung sein. Für alle Veranstaltungen gelten die Anordnungen des Jugendschutzgesetzes.

 

1. Es gilt ein striktes Rauchverbot, das Rauchen ist nur im hinteren Teil des Klubs nach der Trenntür auf dem Gang gestattet.

 

2. Gäste müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Klub nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten.

 

3. Der Klub hat uneingeschränktes Hausrecht, Weisungen einzelner Klubmitglieder sind von den Gästen zu befolgen.

 

4. Das Tragen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen aller Art, sowie Reizgas und anderen Gegenständen, die zu Verletzungen führen können, ist im Klub nicht erlaubt. Der Einlassdienst ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Alle benannten Gegenstände sind ohne Aufforderung abzugeben und werden in der Garderobe verwahrt.

 

5. Für Gegenstände und Sachen aller Art, die nicht in der Garderobe verwahrt werden, wird keine Haftung übernommen. Für Tascheninhalte der Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

6. Für Verlust der Garderobenmarke ist eine Gebühr von 10 € zu entrichten. Weiterhin kann die Garderobe erst nach Ende der Veranstaltung herausgegeben werden.


7. Klubwidriges Verhalten (Sachbeschädigungen, Belästigungen, grober Unfug, außerordentliche Verschmutzungen der Räumlichkeiten, Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen) kann mit einer Ermahnung, sowie mit Hausverbot geahndet werden. Das Hausverbot tritt sofort in Kraft.

 

8. Für Sachbeschädigungen und außerordentliche Beschmutzungen aller Art ist in jedem Fall Schadenersatz zu leisten.

 

9. Personen in stark alkoholisiertem Zustand kann der Zutritt zum Klub, sowie der weitere Ausschank von alkoholischen Getränken verweigert werden. Sich im Klub befindende stark alkoholisierte Personen, können diesem verwiesen werden.

 

10. Veranstaltungszeiten sind dem aktuellen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen. Soweit keine andere Festlegung getroffen wird, ist mit dem Veranstaltungsende Ausschankschluss. Spätestens 15 Minuten nach Veranstaltungsende haben alle Gäste den Klub zu verlassen.

 

11. Auf Gläser wird ein Pfand erhoben (siehe Aushang).

 

12. Einrittspreise sind dem Aushang zu entnehmen.

 

13. Bei Verstößen gegen diese AGB haben der vom Klub beauftragte Sicherheitsdienst und auch die Klubmitglieder das Recht zur Feststellung der Personalien, gegebenenfalls die Festhaltung der betroffenen Person bis zum Eintreffen der Polizei.


14. Mit Betreten der Klubräume werden die AGB anerkannt.

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

September 2010

 

Der Vorstand                                                   die Mitglieder